Zum Beispiel dafür, Krankenhäuser und Kliniken für die Zukunft erhalten. Und für die, die für uns da sind.

Wofür steht die AfD bei der Kommunalwahl am 13.09.2020?
Zum Beispiel dafür, Krankenhäuser und Kliniken für die Zukunft erhalten. Und für die, die für uns da sind.

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) aus dem Jahr 1972 sah in der stationären Krankenversorgung zwar eine Trägervielfalt vor, die aus öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Krankenhäusern bestehen sollte. Seitdem hat sich aber der Marktanteil privater Krankenhäuser vervielfacht, während der Anteil der öffentlichen und konfessionellen Krankenhäuser in gleichem Maße zurückgegangen ist.

Die Folgen der zunehmenden Privatisierung der Krankenhauslandschaft sind offenkundig: Das Grundverständnis und die Betriebsziele von gemeinnützigen oder konfessionellen Krankenhäusern sind andere als die von marktwirtschaftlich agierenden Krankenhausketten, die eine Umsatzrendite von 12-15% erwarten und diese nicht zuletzt aufgrund von Personaleinsparungen, insbesondere im Pflegebereich, auch tatsächlich erzielen.

Die vom Gesetzgeber vorgesehene Trägervielfalt im Krankenhauswesen darf nicht zu einer weitgehenden Privatisierung und Öffnung des „Krankenhausmarktes“ für europaweit agierende Gesundheitskonzerne führen. Die Zuständigkeit der Krankenhausplanung auf der Ebene der deutschen Bundesländer muss erhalten bleiben.

Jede vierte Klinik in NRW ist von der Schließung bedroht. Die jahrelange staatliche Unterfinanzierung der Krankenhäuser bedroht daher die wohnortnahe Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten.

Wir fordern eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung durch alle beteiligten Partner. Die Gesundheitsversorgung muss auch nach dem objektiven Bedarf und nicht nur nach Kosten-Nutzen-Aspekten erfolgen. Geburtshilfe- und Kinderstationen müssen auch bei temporär geringer Auslastung vorgehalten werden.

 

Ändert nicht Eure Meinung, ändert die Politik!
Am 13. September 2020 – #AfD wählen!