Im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag gab es bei der Beratung über den Gesellschaftsvertrag der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) aus unserer Sicht einen erfreulichen Punkt: Der Vertrag kommt ohne Genderzeichen und komplizierte Doppelformen im laufenden Text aus.
Besonders positiv fällt dabei § 5 „Funktionsbezeichnung“ auf. Dort wird ausdrücklich geregelt, wie die verwendeten Bezeichnungen zu verstehen sind:
„Bei der Tätigkeit der Gesellschaft soll die im Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) zum Ausdruck kommende Zielsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beachtet werden. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag Personen und/oder Funktionen angesprochen sind, gilt die entsprechende Terminologie demgemäß sowohl für Frauen als auch für Männer.“
Damit wird die Gleichstellung ausdrücklich berücksichtigt, ohne den gesamten Gesellschaftsvertrag mit zusätzlichen Schreibweisen zu versehen. Die Regelung stellt einmal zentral klar, dass die verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen Frauen und Männer gleichermaßen umfassen.
Gerade bei Verträgen, Satzungen und anderen öffentlichen Dokumenten ist eine klare und möglichst leicht verständliche Sprache wichtig. Davon profitieren Menschen unabhängig davon, ob Deutsch ihre Muttersprache ist oder sie die deutsche Sprache erst erlernt haben.
Dass dies beim Gesellschaftsvertrag der HEG auf diese Weise umgesetzt wurde, ist aus unserer Sicht ausdrücklich lobenswert. Es zeigt, dass Gleichstellung und eine gut lesbare Sprache miteinander verbunden werden können.